Amtliche Informationen
Im Folgenden sind Beiträge und aktuelle Informationen zu Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien aufgeführt, die für das Modellfliegen wichtig sind oder in naher Zukunft wichtig werden können..
- Können wir in der Nacht fliegen?
- Informationen zur Betriebserlaubnis für den DMFV und zu den den Folgen für unseren Verein.
- Wie muss die e-ID am Flieger angebracht werden?
- Dazu auch die Information des DMFV zur EU-Registrierung.
- Wo und wie bekomme ich den neuen Kenntnisnachweis?
- Was muss bei der Flughöhe beachtet werden?
Anregungen für weitereThemen sind natürlich jederzeit willkommen und können gerne geschickt werden an:
Ferner gibt es noch einige wenige Informationen zu Covid-19.
Können wir in der Nacht fliegen?
Nachtflugbetrieb ist gemäß Allgemeinverfügung des Luftamts Süd vom 17.03.23 möglich unter folgenden Bedingungen:
- Das Flugmodell muss funktionsfähige Lichter führen, die geeignet sind, jederzeit einwandfreien Betrieb in direkter Sicht des Piloten sicherzustellen, und
- muss mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das während des Flugbetriebs einzuschalten ist.
Diese Vorgaben gelten für die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung, die am Abend endet bzw. am Morgen beginnt, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.
Die jeweiligen Zeiten für den Raum München sind auf der entsprechenden Webseite des DWD (Deutscher Wetterdienst) zu finden. Dabei ist zu beachten, dass auf dieser Seite die Zeiten angegeben sind in UTC (Koordinierte Weltzeit - ehemals Greenwich Mean Time). Für uns müssen also während der Sommerzeit jeweils 2 Stunden, im Winter dann 1 Stunde hinzugezählt werden.
Danach ist das Anschalten des grünen Blinklichts z.B. am 24. Juni ab 21:39 und am 10. Dezember ab 16:55 erforderlich.
Heinz Rybak, 25. August 2023
DMFV erhält Betriebserlaubnis - was bedeutet das?
Am 6. Juli 2022 hat das Luftfartbundesamt (LBA) den deutschen Modellflugverbänden die Betrieberlaubnis erteilt.
Detailierte Informationen dazu gibt es zunächst hier. Interessant ist dabei besonders die Checkliste.
Aber was heisst das für uns auf der grünen Wiese und auf unserem Platz? Als Antwort hier das Wichtigste in Kürze:
- Auf der grünen Wiese kann mit Modellen bis 12 kg geflogen werden. Eine Erlaubnis durch das zuständige Luftamt ist dafür nicht erforderlich. Auf unserem Platz können wir sogar mit Modellen bis 25 kg fliegen. Der Platz ist dafür generell zugelassen.
- Modelle ab 250 g oder Modelle mit Kamera müssen registriert werden bzw. die e-ID tragen.
- Für das Fliegen ohne Aufsicht ist bei Modellen über 2 kg ein Mindestalter von 12 Jahren erforderlich, außerhalb eines Modellflugplatzes sogar von 14 Jahren.
- Kenntnisnachweis ist für Modelle ab 2 kg erforderlich und/oder wenn höher als 120 m geflogen wird. Das betrifft also in jedem Fall das Fliegen mit Segelflugzeugen.
- Mindestabstand zu Wohngebieten für Modelle über 2kg beträgt 150 m. Bei uns ist das nächste Wohngebeit ca. 450 m entfernt!
- Abstand zu Menschenansammlungen muss mindestens 50 m sein, sofern kein Sicherheitszaun dazwischen liegt (so wie bei uns).
Diese Beitrag wird in den nächsten Wochen stetig aktualisiert, um unter anderem aufkommende Fragen zu beantworten.
Heinz Rybak, 9. Juli 2022
EU-Registrierung
Hier zunächst die aktuelle Information des DMFV zur EU-Registrierung.
Dazu folgende ergänzende Hinweise:
- Für die Registrierung in die EU-Datenbank fordert der Gesetzgeber die folgenden Informationen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wie in der DMFV-Information ausgeführt muss hier jeder selbst dafür sorgen, dass die Daten aktuell sind. Die ebenfalls vorgeschriebene Versicherungsnummer wurde bereits bei der Erst-Registrierung erfasst.
- Aktualiserung der Daten erfolgt über https://exam.lba-openuav.de/ mit Benutzername (in der Regel E-Mail-Adresse) und Passwort.
Grundsätzlich gilt: Ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse keine Registrierung! Ohne Registrierung kein Modellflug!
Und nicht das Anbringen der e-ID vergessen!
- Wichtig zu wissen: Drohnen unter 250 g Gewicht benötigen keine e-ID, sofern sie nicht mit Kamera oder Mikrofon ausgerüstet sind.
Heinz Rybak, 4. Juni 2024
Der Weg zum neuen Kenntnisnachweis
Mit diesem Link * geht es zum neune Kenntnisnachweis. Und dazu auch die Anwort auf zwei der wichtigsten Fragen:.
- Wie lange bleiben die vorhandenen Kenntnisnachweise gültig? > bis zu ihrem Ablaufdatum (Vorsicht: auf der DMFV-Seite finden sich auch noch veraltete Informationen, die die Gültigkeit auf den 31.12.22 begrenzen.)
- Gelten die neuen Kenntnisnachweise auch im Ausland? > nein, dort ist der Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich
Weitere Infos finden sich unter folgenden Links
Heinz Rybak, 3. Dezember 2022
* gilt für DMFV-Mitglieder - für DAeC-Mitglieder ist deren Verband zuständig - "verbandslose" Flieger müssen beim LBA (Luftfahrtbundesamt) den Kompetenznachweis A1/A3 erwerben.
Zulässige Flughöhe und personentragende Flugzeuge
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die neue Luftverkehsordnung haben wir noch mal das Thema zulässige Flughöhe hinterfragt. Hintergrund ist, dass es für bestimmte Zonen bzw. Kontrollzonen schon immer Beschränkungen der Flughöhe für Modellflieger gab.
Christian Menzel hat sich also die entsprechenden Flugkarten angesehen und konnte keine Kontrollzonen über unserem Flugplatz entdecken. Daher dürfen wir also wirklich uneingeschränkt bis 762 m fliegen.
Allerdings ist zu beachten, dass personentragende Sichtflieger bereits seit 2015 (also unabhängig von der neuen Luftverkehrsordnung) bis hinunter auf ca. 300m über bewohnten und 150 m über unbewohnten Gebiet über Boden fliegen dürfen. Hier gilt dann für alle „see and avoid“. Wenn es also kracht, kann es auch für den Modellflieger im Zweifel schlecht aussehen.
Daher: wenn personentragende Flugzeuge oder Hubschrauber in der Nähe sind besser Platz machen oder ggf. sogar landen.
Heinz Rybak, 12. August 2017
Covid-19: alle dürfen fliegen
Da die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde, bestehen für das Fliegen keine covid-19-bedingten Einschränkungen.
Entsprechend gibt es bis auf Weiteres keine besonderen Regeln für die Anwesenheit auf dem Flugplatz. Bei Bedarf bzw. bei veränderten Vorgaben der Behörden kann es aber neue Regeln für den Flugplatz geben, was dann zeitnah bekannt gegeben wird..
Noch zweiHinweise: auf der Webseite des Landkreises sind noch einige wenige aktuellen Informationen zu Covid-19 zu finden, ebenso wie in den Corona-Informationen des Bayrischen Innenministeriums.
letzte Aktualisierung: 23. Juni 2023