Da die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde, bestehen für das Fliegen keine covid-19-bedingten Einschränkungen.
Entsprechend gibt es bis auf Weiteres keine besonderen Regeln für die Anwesenheit auf dem Flugplatz. Bei Bedarf bzw. bei veränderten Vorgaben der Behörden kann es aber neue Regeln für den Flugplatz geben, was dann zeitnah bekannt gegeben wird..
Noch zweiHinweise: auf der Webseite des Landkreises sind noch einige wenige aktuellen Informationen zu Covid-19 zu finden, ebenso wie in den Corona-Informationen des Bayrischen Innenministeriums.
letzte Aktualisierung: 23. Juni 2023