Nachtflugbetrieb ist gemäß Allgemeinverfügung des Luftamts Süd vom 17.03.23 möglich unter folgenden Bedingungen:
- Das Flugmodell muss funktionsfähige Lichter führen, die geeignet sind, jederzeit einwandfreien Betrieb in direkter Sicht des Piloten sicherzustellen, und
- muss mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das während des Flugbetriebs einzuschalten ist.
Diese Vorgaben gelten für die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung, die am Abend endet bzw. am Morgen beginnt, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.
Die jeweiligen Zeiten für den Raum München sind auf der entsprechenden Webseite des DWD (Deutscher Wetterdienst) zu finden. Dabei ist zu beachten, dass auf dieser Seite die Zeiten angegeben sind in UTC (Koordinierte Weltzeit - ehemals Greenwich Mean Time). Für uns müssen also während der Sommerzeit jeweils 2 Stunden, im Winter dann 1 Stunde hinzugezählt werden.
Danach ist das Anschalten des grünen Blinklichts z.B. am 24. Juni ab 21:39 und am 10. Dezember ab 16:55 erforderlich.
Heinz Rybak, 25. August 2023