Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die neue Luftverkehsordnung haben wir noch mal das Thema zulässige Flughöhe hinterfragt. Hintergrund ist, dass es für bestimmte Zonen bzw. Kontrollzonen schon immer Beschränkungen der Flughöhe für Modellflieger gab.
Christian Menzel hat sich also die entsprechenden Flugkarten angesehen und konnte keine Kontrollzonen über unserem Flugplatz entdecken. Daher dürfen wir also wirklich uneingeschränkt bis 762 m fliegen.
Allerdings ist zu beachten, dass personentragende Sichtflieger bereits seit 2015 (also unabhängig von der neuen Luftverkehrsordnung) bis hinunter auf ca. 300m über bewohnten und 150 m über unbewohnten Gebiet über Boden fliegen dürfen. Hier gilt dann für alle „see and avoid“. Wenn es also kracht, kann es auch für den Modellflieger im Zweifel schlecht aussehen.
Daher: wenn personentragende Flugzeuge oder Hubschrauber in der Nähe sind besser Platz machen oder ggf. sogar landen.
Heinz Rybak, 12. August 2017