Platzaufteilung
Der Modellflugplatz ist in folgende 5 Zonen aufgeteilt:
- Start und Landebahn (1) bzw. Piste;
- Pilotenraum (2) zwischen Piste und Vorbereitungsraum in Pistenmitte;
- Streifen zwischen Piste und Vorbereitungsraum als Sicherheitszone (3), der nicht betreten werden sollte und nur selten gemäht wird, damit er durch den höheren Grasbewuchs leicht erkennbar ist;
- Parkplatz und Vorbereitungsraum (4) für das Abstellen von Autos und als Aufenthaltsraum für alle Personen, die nicht aktiv fliegen;
- schmaler Streifen (5) für Katapultstarts, wo das Seil so auszulegen ist, dass der Pilot am Rand des Pilotenraums steht und das Flugzeug nach Osten aufsteigt. Zwangsläufig ist bei westlichem Wind kein Katapultstart möglich.
Seilwinden werden bei Bedarf immer am inneren Rande der Piste ausgelegt (6).
Verhalten auf dem Platz
Auf dem Zufahrtsweg (7) ist langsam zu fahren. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben Vorrang.
Alle Personen, die nicht aktiv fliegen, dürfen sich nur im Vorbereitungsraum bzw. auf dem Parkplatz aufhalten.
Der Flugplatz ist von Abfall frei zu halten.
Platzsperre
Der Vorstand kann, wenn die Umstände dies erfordern (z.B. bei Überflutung), eine Platzsperre aussprechen.
Allgemeine Flugerlaubnis
Fliegen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es besteht eine gültige Versicherung und ein gültiger Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen gemäß Luftverkehrsordnung § 21e.
- Der Beitrag für das laufende Jahr wurde gezahlt.
- Gültigkeit der Versicherung und des Kenntnisnachweises können dem Flugleiter oder einem Vorstandsmitglied jederzeit nachgewiesen werden.
- Ohne Kenntnisnachweis können nur Schüler (bis 16 Jahre) fliegen, aber immer in Anwesenheit eines aktiven Mitglieds mit Kenntnisnachweis..
- Modelle haben keinen oder nur elektrischen Antrieb.
- Alle eingesetzten elektrischen u. elektronischen Komponenten und Geräte entsprechen den Anforderungen der Bundesnetzagentur.
- Flugmodelle und technische Geräte (z.B. Seilwinden) sind in ordnungsgemäßem Zustand und die Betriebshinweise der Hersteller werden beachtet.
- Modelle über 250 g oder Modelle mit Kamera tragen die EU-Registriernummer (Details siehe Info zur e-ID).
Senderbetrieb
Voraussetzungen zum Senderbetrieb sind:
- Der Pilot verfügt über einen Sender mit einem für 40 oder 35 MHz zugelassen Kanal oder über eine 2,4 GHz-Anlage.
- Der Pilot ist mit Datum, Namen, Ankunftszeit und Sendekanal leserlich im Flugbuch eingetragen. Bei Verlassen des Platzes muss ferner die Endzeit notiert werden.
- Kanaldoppelbelegungen im MHz-Bereich sind überprüft und eventuell erforderliche Absprachen mit anderen Piloten sind erfolgt.
Flugverhalten
Jeder Pilot hat sein Flugverhalten so zu gestalten, dass Personen und Umwelt nicht gefährdet oder (insbesondere durch Lärm) gestört werden.
Wer zu wenig Flugpraxis besitzt darf nur unter Aufsicht eines geübten Piloten fliegen. Ist keine Hilfestellung möglich, besteht für den Betreffenden Flugverbot.
Ferner gilt, dass nur nördlich des Pilotenraumes in einer maximalen Entfernung von 300 m geflogen werden darf.
Darüber hinaus ist über öffentlichen Wegen eine Mindestflughöhe von 25 m einzuhalten.
Start und Landung
Start und Landung müssen für alle Anwesenden vernehmlich angekündigt werden.
Vor einem Start muss der Pilot das Einverständnis der Piloten haben, die bereits in der Luft sind. Müssen einer oder mehrere der Piloten landen, hat der startende Pilot solange zu warten bis alle Landungen beendet sind und die betreffenden Piloten die Piste verlassen haben.
Gestartet wird in Pistenrichtung bzw. parallel zur Piste bei einem Rampenstart, sofern sich niemand in Startrichtung vor dem Modell aufhält. Aus der Hand kann ein Start auch nach Norden erfolgen.
Nach dem Start muss sobald als möglich der Pilotenraum aufgesucht werden.
Nach der Landung ist das Flugzeug unverzüglich von der Piste zu holen und im Vorbereitungsraum abzustellen.
Taxibetrieb zwischen Piste und Vorbereitungsraum ist in beiden Richtungen nicht erlaubt.
Flugleitung
Für sicheren und ordnungsgemäßen Flugbetrieb ist die Flugleitung eine notwendige Aufgabe.
Es gelten folgende Regeln:
- Das erste Mitglied, das auf dem Flugplatz erscheint, trägt sich im Flugbuch als Flugleiter (FL) ein.
- Das zweite Mitglied trägt sich ebenfalls als Flugleiter ein, damit beide abwechselnd fliegen können.
- Verlässt einer der Flugleiter den Platz, wird diese Aufgabe vom nächsten im Flugbuch eingetragenen Mitglied übernommen.
- Mitglieder in der Probephase können keine Flugleitung übernehmen.
- Flugleiter müssen ferner volljährig und aktive Modellflieger sein.
Flugleiter sind für die Sicherheit verantwortlich und somit gegenüber allen anderen Mitgliedern - auch Vorstandsmitgliedern - weisungsbefugt und müssen dafür sorgen, dass
- die Flugzone eingehalten wird,
- die Piloten beim Fliegen im Pilotenraum stehen,
- sich nur aktive Piloten außerhalb des Vorbereitungsraumes bzw. Parkplatzes aufhalten,
- Piloten keine Manöver ausführen, die Sachwerte oder gar Personen beschädigen können,
- die Piloten mit flugtauglichen Modellen fliegen,
- Modelle und andere Geräte ordnungsgemäß betrieben werden und
- die Flugbuch-Eintragungen der Mitglieder korrekt sind.
Flugverbote
Flugverbote bestehen
- über landwirtschaftlich tätigen Personen oder Spaziergängern,
- an Sonn- und Feiertagen für Flieger mit hochfrequenten, lauten Antrieben (in strittigen Fällen entscheidet ein Vorstandsmitglied),
- bei und nach Alkoholgenuss.
Darüber hinaus kann der Flugleiter für Piloten, die sich fortgesetzt falsch verhalten, ein Flugverbot für den aktuellen Tag aussprechen.
FPV-Flug
FPV-Flug mit Drohnen oder Flächenflugzeugen ist generell nur mit dabeistehendem Beobachter erlaubt.
Ein FPV-Flug kann beginnen so bald kein anderer Pilot aktiv ist. Ein zweiter Pilot darf nur dann fliegen, wenn dies unmittelbar mit dem FPV-Flug zusammenhängt - z.B. bei Videoaufnahmen eines zweiten Flugobjekts.
Wurde eine FPV-Flug begonnen, dürfe andere Piloten erst wieder starten, wenn der FPV-Flug beendet ist.
Nachtflug
Nachtflugbetrieb ist unter folgenden Bedingungen möglich :
- Das Flugmodell muss funktionsfähige Lichter führen, die geeignet sind, jederzeit einwandfreien Betrieb in direkter Sicht des Piloten sicherzustellen, und
- muss mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das während des Flugbetriebs einzuschalten ist
Gastflieger
Gastflieger dürfen nur im Beisein und unter Zustimmung eines Vereinsmitgliedes fliegen. Ist dies gegeben trägt sich der Gastflieger nach Vorlage des Kenntnisnachweises und eines gültigen Versicherungsausweises mit Versicherungsträger und Versicherungsnummer im Flugbuch ein und erkennt so Flug- und Platzordnung an.
Gelände- und Gerätepflege
Die Zufahrt muss befahrbar gehalten werden.
Die Piste ist von Steinen zu befreien und Unebenheiten sind mit geeignetem Material aufzufüllen.
Piste, Pilotenraum, Parkplatz und Vorbereitungsraum sind während der Wachstumsperiode oder bei Bedarf in der Regel wöchentlich zu mähen.
Der Rasenmäher ist regelmäßig zu reinigen und zu warten.
Der Vorstand organisiert und verteilt bzw. vergibt die erforderlichen Arbeiten.