Alle dürfen fliegen
Da die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde, bestehen für das Fliegen keine covid-19-bedingten Einschränlungen.
Entsprechend gibt es bis auf Weiteres keine besonderen Regeln für die Anwesenheit auf dem Flugplatz. Bei Bedarf bzw. bei veränderten Vorgaben der Behörden kann es aber neue Regeln für den Flugplatz geben. Daher bitte weiterhin öfter auf dieser Seite nach dem letzten Aktualiserungsstand (siehe unten) schauen.
Noch zwei Hinweise: auf der Webseite des Landkreises sind weiterhin die aktuellen Informationen zu Covid-19 zu finden und in den Corona-Informationen des Bayrischen Innenministeriums werden die häufigsten Fragen zur Pandemie beantwortet.
letzte Aktualisierung: 9. März 2023